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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Viola Ferrarello   Klarheit in der Kommunikation 

§ 1 Gegenstand des Vertrages

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1.1.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Viola Ferrarello, mit den Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Viola Ferrarello nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. 

 

1.2.

Alle Vereinbarungen, die zwischen Viola Ferrarello und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form (E-Mail ist ausreichend) zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

1.3.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.4.

Diese  Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Vereinbarungen per E-Mail mit Viola Ferrarello, insbesondere für folgende Dienstleistungen :

 

  • Beratung / Consulting

  • Coaching / Training 

  • Moderation

  • Schulungen/Workshops

  • Projektmanagement

  • Texterstellung in Form von Newsletter und oder ähnliches

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§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

 

2.1  

Viola Ferrarello erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Kommunikationsberatung, 

Marketingkommunikation, Content Marketing  und strategische Kommunikationsberatung. Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag oder dem zugrundeliegende Angebot vereinbarte Beratungstätigkeit.

 

2.2

Die Leistung  von Viola Ferrarello gilt  als erbracht, wenn das vereinbarte  Projektziel oder Projektteilziel  erreicht  wurde.        Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen von Viola Ferrarello seitens des Kunden umgesetzt werden.

 

2.3

Soll Viola Ferrarello   zur Erstellung  eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

 

 

 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

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3.1.

Der Kunde stellt Viola Ferrarello alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Viola Ferrarello sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden auf Wunsch nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

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§ 4 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung

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4.1

Sollte  der  Kunde  mit  der  Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen ,   so  ist   der   Berater   zur fristlosen  Kündigung    berechtigt.  Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche von Viola Ferrarello  auf  Ersatz   des  durch   den  Verzug oder  die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notweniger Mehraufwendungen.                        

 

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

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5.1

Alle Forderungen werden 10 Werktage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

5.2

Mehrere  Auftraggeber (natürliche  und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

5.3.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Viola Ferrarello dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Viola Ferrarello verfügbar sein.

 

5.4.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden Viola Ferrarello alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Viola Ferrarello von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellt.

 

5.5.

Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Viola Ferrarello dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%. Sollte das Projekt bereits in Arbeit sein, werden 100 % des Auftrages fällig. 

 

5.6 Bei einem Rücktritt des Kunden von einer Veranstaltung (Schulungen, Workshops, Seminare) richten sich die Stornogebühren danach,  wie kurzfristig die  Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:

 

a)         bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr

b)         bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars

c)         bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

d)         bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75 % des vereinbarten Honorars.

e)         bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars

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§ 6 Zusatzleistungen

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6.1.

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

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§ 7 Geheimhaltungspflicht von Viola Ferrarello

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7.1. 

Viola Ferrarello ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. 

 

§ 8 Gewährleistung und Haftung von Viola Ferrarello

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8.1.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Viola Ferrarello erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Viola Ferrarello ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Viola Ferrarello von Ansprüchen Dritter frei, wenn Viola Ferrarello auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl Viola Ferrarello dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Viola Ferrarello beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Viola Ferrarello für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Viola Ferrarello die Kosten hierfür der Kunde.

 

8.2.

Viola Ferrarello haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Viola Ferrarello haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

 

8.3.

Viola Ferrarello haftet nur für Schäden, die Viola Ferrarello oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Viola Ferrarello wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von Viola Ferrarello, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Viola Ferrarello für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Viola Ferrarello nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

 

 

§9 Verwertungsgesellschaften

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9.1.

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Viola Ferrarello verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Viola Ferrarello gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

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9.2.

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung die Viola Ferrarello stellt, in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

 

§10 Leistungen Dritter

10.1.

Von Viola Ferrarello  eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Viola Ferrarello.  Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Viola Ferrarello  eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Viola Ferrarello  weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

 

§11 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

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11.1.

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Viola Ferrarello  angefertigt werden, verbleiben bei Viola Ferrarello. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Viola Ferrarello  schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, offenen Daten etc.

 

§12 Media-Planung und Media-Durchführung

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12.1.

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Viola Ferrarello nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Viola Ferrarello  dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

 

12.2.

Viola Ferrarello verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

 

12.3.

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Viola Ferrarello  nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Viola Ferrarello  nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Viola Ferrarello  entsteht dadurch nicht.

 

 

§13 Vertragsdauer, Kündigungsfristen

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13.1.

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung auf dem Stundenzettel oder einer Bestätigungs-E-Mail in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§14. Streitigkeiten

 

14.1.

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Viola Ferrarello  geteilt.

 

§15 Schlussbestimmungen

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15.1.

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

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15.2.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

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15.3.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

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15.4.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

Köln, 01.01.2019

 


 

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